Vorsorge
Selbst bestimmen, was wichtig ist
Letztlich ist das Abstecken des finanziellen Rahmens sowie die Kostenabsicherung eine wertvolle Hilfe für Ihre Angehörigen. Wir informieren Sie gern ausführlich zu diesem Themenbereich, z. B. über die Finanzierung per Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto sowie über weitere Möglichkeiten der Absicherung.
Die Art und den Ablauf ihres eigenen Abschieds können Sie selbst bestimmen. Eine Bestattungsvorsorge entlastet in erster Linie die Familie und nimmt den Trauernden Entscheidungen in der schweren Zeit ab. Zudem dient diese Art der Vorsorge auch der Gewissheit, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden.

Testament & Vorsorgevollmacht
Ja, wir beschäftigen uns nicht so gern mit dem Tod – besonders nicht mit dem eigenen. Mit dem Sterben sind jedoch nicht nur Trauer, sondern auch wichtige Entscheidungen zum Erbe verbunden. Mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen passieren soll.
Mit dem „letzten Willen“ bestimmen Sie selbst über die Verteilung. Ist jedoch kein Testament zu Lebzeiten verfasst worden, greift die im Erbrecht geregelte Erbfolge.
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: A. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden und muss zudem Ort, Datum sowie Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen enthalten. B. das „notarielle Testament“. Dieses wird gemeinsam mit einem Notar erstellt und von ihm beurkundet.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen sowie Verträge abzuschließen bzw. zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte – insbesondere Bankgeschäfte aller Art – zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um bereits vorab die gesundheitlichen Aspekte zu definieren.


Patientenverfügung & Vorsorgevertrag
Eine schriftliche Willensbekundung ist die Grundlage für Maßnahmen und Abläufe in einem Moment, in dem Sie selbst nicht mehr in Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch privatschriftlich erstellt werden.
Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung, das Sarg- und / oder Urnenmodell bis hin zum Ablauf der Trauerfeier alle individuellen Details festhalten und bestimmen. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen nicht nur emotional, denn er bietet Ihrer Familie auch die Möglichkeit einer finanziellen Absicherung – beispielsweise mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen bzw. einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung.